Rechtsprechung
   BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 71/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,703
BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 71/85 (https://dejure.org/1986,703)
BAG, Entscheidung vom 29.07.1986 - 3 AZR 71/85 (https://dejure.org/1986,703)
BAG, Entscheidung vom 29. Juli 1986 - 3 AZR 71/85 (https://dejure.org/1986,703)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,703) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    BAT - Zusatzversorgung - Zusatzversorgungskasse - Arbeitsvertrag - Versorgungszusage - Versorgungstarifvertrag - Tarifverträge

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 668 (Ls.)
  • BB 1987, 1392
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 12.01.1974 - 3 AZR 114/73

    Ruhegehalt - Anspruch des Arbeitnehmers auf Verschaffung einer Zusatzversorgung -

    Auszug aus BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 71/85
    Sie verkennen, daß der Senat bislang immer nur dann einen Anspruch auf Zusatzversorgung ohne Rücksicht auf Versicherungsmöglichkeiten anerkannt hat, wenn dem' Arbeitsvertrag selbst eine Versorgungszusage zu entnehmen war (BAG 22, 92 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL; Urteil vom 12. Januar 1974 - 3 AZR 114/73 - AP Nr. 5, aaO; Urteil vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP Nr. 7, aaO; BAG 32, 200 = AP Nr. 10, aaO).
  • BAG, 15.05.1975 - 3 AZR 257/74

    Betriebliche Altersversorgung: Umfang bei Inbezugnahme der Altersversorgung im

    Auszug aus BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 71/85
    Sie verkennen, daß der Senat bislang immer nur dann einen Anspruch auf Zusatzversorgung ohne Rücksicht auf Versicherungsmöglichkeiten anerkannt hat, wenn dem' Arbeitsvertrag selbst eine Versorgungszusage zu entnehmen war (BAG 22, 92 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL; Urteil vom 12. Januar 1974 - 3 AZR 114/73 - AP Nr. 5, aaO; Urteil vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP Nr. 7, aaO; BAG 32, 200 = AP Nr. 10, aaO).
  • BAG, 27.06.1969 - 3 AZR 297/68

    Zusage einer Altersversorgung - Rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung -

    Auszug aus BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 71/85
    Sie verkennen, daß der Senat bislang immer nur dann einen Anspruch auf Zusatzversorgung ohne Rücksicht auf Versicherungsmöglichkeiten anerkannt hat, wenn dem' Arbeitsvertrag selbst eine Versorgungszusage zu entnehmen war (BAG 22, 92 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL; Urteil vom 12. Januar 1974 - 3 AZR 114/73 - AP Nr. 5, aaO; Urteil vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP Nr. 7, aaO; BAG 32, 200 = AP Nr. 10, aaO).
  • BAG, 29.11.1979 - 3 AZR 404/78

    Hochschullehrer - Forschungsgemeinschaft - Geldmittel - Versorgung -

    Auszug aus BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 71/85
    Sie verkennen, daß der Senat bislang immer nur dann einen Anspruch auf Zusatzversorgung ohne Rücksicht auf Versicherungsmöglichkeiten anerkannt hat, wenn dem' Arbeitsvertrag selbst eine Versorgungszusage zu entnehmen war (BAG 22, 92 = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL; Urteil vom 12. Januar 1974 - 3 AZR 114/73 - AP Nr. 5, aaO; Urteil vom 15. Mai 1975 - 3 AZR 257/74 - AP Nr. 7, aaO; BAG 32, 200 = AP Nr. 10, aaO).
  • BAG, 18.01.1983 - 3 AZR 520/80

    Beihilfeanspruch - Vertragliche Verweisung auf BAT - Anstellungsvertrag -

    Auszug aus BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 71/85
    b) Dem Landesarbeitsgericht ist allerdings darin nicht zu folgen, daß der vertraglich in Bezug genommene § 46 BAT eine reine Verweisungsnorm darstellt, wie sie der Senat, in § 40 BAT gesehen hat (Urteil vom 18. Januar 1983 - 3 AZR 520/80 - AP Nr. 2 zu § 40 BAT).
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08

    Altersversorgung - Lektoren - Vertragsauslegung

    Zu den arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Regeln gehört auch § 46 BAT, der - als ausfüllungsbedürftiges "Blankett" (vgl. BAG 29. Juli 1986 - 3 AZR 71/85 - zu II 1 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 16) - auf den Versorgungs-TV als ergänzenden Tarifvertrag verweist (dazu BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 388/05 - Rn. 19, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 67 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 18).
  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 258/18

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - tarifvertragliche

    Nach § 2 des Arbeitsvertrags ist auf das Arbeitsverhältnis der Parteien der MTV in seiner jeweils gültigen Fassung anwendbar, der seinerseits in TZ 721 auf den geltenden Versorgungstarifvertrag verweist, der ohne Weiteres auf das Arbeitsverhältnis des Klägers anwendbar sein konnte (vgl. zu einer abweichenden Fallgestaltung BAG 29. Juli 1986 - 3 AZR 71/85 - zu II 1 c der Gründe) .
  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 302/15

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers

    e) Aus der Entscheidung des Senats vom 29. Juli 1986 (- 3 AZR 71/85 -) kann die Beklagte nichts zu ihren Gunsten herleiten.
  • LAG Hessen, 29.04.2015 - 6 Sa 1014/14

    Verpflichtung eines öffentlichen Arbeitgebers zur Verschaffung einer

    Die Beklagte nimmt hier Bezug auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 29. Juli 1986 - 3 AZR 71/85 - (AP-Nr. 16 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen).

    Der Kläger meint, das Arbeitsgericht, wie auch die Beklagte würden übersehen, dass sich die vorliegend maßgebliche arbeitsvertragliche Regelung von der Vertragsklausel unterscheide, die dem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 29. Juli 1986 - 3 AZR 71/85 - zu Grunde lag.

    Dem Kläger ist zuzugeben, dass anders als in dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 29. Juli 1986 - 3 AZR 71/85 - zu Grunde liegenden Fall vorliegend nicht "nur" auf den BAT, sondern auf alle Bestimmungen verwiesen wird, die für Arbeitnehmer gelten, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände ist.

  • LAG Niedersachsen, 20.04.2023 - 3 Sa 88/22

    Parallelentscheidung zu LAG Niedersachsen 3 Sa 86/22 B v. 20.04.2023

    Die erkennende Kammer folgt daher nicht der Rechtsansicht, dass die arbeitsvertragliche Verweisung auf (auch) § 25 TVöD nur dann einen Verschaffungsanspruch begründen kann, wenn die Arbeitgeberin nach der Art ihres Unternehmens Mitglied der Zusatzversorgungskasse sein kann (so BAG 29.07.1986 - 3 AZR 71/85 - Rn. 13 ff. zu § 46 BAT ) .

    Die Revision war gem. § 72 Abs. 2 Ziff. 1, 2 ArbGG für die Beklagte zuzulassen, weil die Rechtsfrage der Auslegung der mehrstufigen Verweisung unter Berücksichtigung von § 25 TVöD grundsätzliche Bedeutung hat und eine Abweichung von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29.07.1986 (3 AZR 71/85) vorliegt.

  • LAG Hamburg, 21.04.2005 - 7 Sa 75/04

    Vertragsauslegung - Versorgungszusage - kein Anspruch auf zusätzliche Alters- und

    Zwar beinhaltet § 46 BAT für Angestellte von Arbeitgebern, die an der VBL oder einer sonstigen Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienstes beteiligt sind, und dann, wenn das Arbeitsverhältnis nicht vom Geltungsbereich des Bundesangestelltentarifvertrages ausgenommen ist, unmittelbar einen Anspruch auf Versicherung bei der jeweiligen Zusatzversorgungskasse unter eigener Beteiligung zum Zwecke der Alters- und Hinterbliebenenversorgung (BAG Urteil vom 29. Juli 1986 - 3 AZR 71/85 - AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen - unter II. 1 b m. w. N.).

    Die Vereinbarung der Geltung des Bundesangestelltentarifvertrages und der diesen ergänzenden Tarifverträge zwischen der Klägerin und der Beklagten ersetzte aber nur die fehlende Tarifbindung (BAG Urteil vom 19. Mai 1992 a.a.O. unter II. 2 a vom 29. Juli 1986 a.a.O. unter II. 1 c).

  • LAG Niedersachsen, 20.04.2023 - 3 Sa 87/22

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme; Beteiligungsvereinbarung; betriebliche

    Die erkennende Kammer folgt daher nicht der Rechtsansicht, dass die arbeitsvertragliche Verweisung auf (auch) § 25 TVöD nur dann einen Verschaffungsanspruch begründen kann, wenn die Arbeitgeberin nach der Art ihres Unternehmens Mitglied der Zusatzversorgungskasse sein kann (so BAG 29.07.1986 - 3 AZR 71/85 - Rn. 13 ff. zu § 46 BAT ) .

    Die Revision war gem. § 72 Abs. 2 Ziff. 1, 2 ArbGG für die Beklagte zuzulassen, weil die Rechtsfrage der Auslegung der mehrstufigen Verweisung unter Berücksichtigung von § 25 TVöD grundsätzliche Bedeutung hat und eine Abweichung von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29.07.1986 (3 AZR 71/85) vorliegt.

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 388/05

    Anspruch auf Verschaffung einer Zusatzversorgung

    Anders als in dem vom Senat mit Urteil vom 29. Juli 1986 (- 3 AZR 71/85 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 16) entschiedenen Fall ist hier nicht allein auf die Vorschriften des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT), sondern darüber hinaus auf die "diesen ergänzenden oder ändernden Tarifverträge" verwiesen worden.
  • LAG Niedersachsen, 20.04.2023 - 3 Sa 86/22

    Feststellungsinteresse zur Klärung eines (Teil-)Rechtsverhältnisses;

    Die erkennende Kammer folgt daher nicht der Rechtsansicht, dass die arbeitsvertragliche Verweisung auf (auch) § 25 TVöD nur dann einen Verschaffungsanspruch begründen kann, wenn die Arbeitgeberin nach der Art ihres Unternehmens Mitglied der Zusatzversorgungskasse sein kann (so BAG 29.07.1986 - 3 AZR 71/85 - Rn. 13 ff. zu § 46 BAT ) .

    Die Revision war gem. § 72 Abs. 2 Ziff. 1, 2 ArbGG für die Beklagte zuzulassen, weil die Rechtsfrage der Auslegung der mehrstufigen Verweisung unter Berücksichtigung von § 25 TVöD grundsätzliche Bedeutung hat und eine Abweichung von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29.07.1986 (3 AZR 71/85) vorliegt.

  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 267/20

    Zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag - Auslegung - Bezugnahmeklausel - betriebliche

    Auch das spricht dafür, die maßgeblichen besonderen Tarifverträge über die Altersversorgung für von der Verweisung erfasst anzusehen (anders der Fall BAG 29. Juli 1986 - 3 AZR 71/85 -) .
  • LAG Brandenburg, 08.10.2004 - 5 Sa 618/03

    Anspruch gegen Arbeitgeber auf Verschaffung einer Zusatzversorgung ; Folgen einer

  • BAG, 25.07.2006 - 3 AZR 134/05

    Betriebliche Altersversorgung - hier: Auslegung eines Haustarifvertrags mit

  • LAG Brandenburg, 08.10.2004 - 5 Sa 258/04

    Zusatzversorgung Verweis auf Haustarifvertrag

  • BAG, 15.09.1992 - 3 AZR 438/91

    Anspruch auf Zusatzversorgung eines ABM-Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst -

  • LAG Hessen, 04.02.1994 - 9 Sa 832/93

    Betriebliche Altersversorgung: Anspruch auf Zusatzversorgung bei pauschaler

  • BAG, 25.07.2006 - 3 AZR 135/05

    Pflicht zur Verschaffung von Versorgungsleistungen im Versorgungsfall;

  • LAG Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 15 Sa 20/19

    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer arbeitsvertraglichen

  • BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 300/86

    Altersversorgung

  • LAG Bremen, 17.02.1989 - 4 Sa 176/88

    Gehaltsanspruch; Anwendung eines Tarifvertragssystems; Arbeitsvertrag; Auslegung;

  • ArbG Magdeburg, 11.03.1998 - 11 Ca 2986/97

    Anspruch auf Zahlung von Auszubildendenvergütung; Funktion und Zweck der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht